Das Bausparen wird durch einen Vertrag mit einer Bank oder Bausparkasse geregelt. Ziel des Bausparvertrags ist die Erwirtschaftung von finanziellen Mitteln zum Kauf oder Bau eines Wohnhauses. Die Höhe der Bausparsumme wird durch den Bausparvertrag festgelegt. Dieser gibt Auskunft über die einzuzahlende Summe, der Verzinsung sowie der Laufzeit. Dem Bausparen liegt ein Rechtsanspruch zugrunde. Beim vorzeitigen Tod des Bausparers kann der Bausparvertrag an die Erben übertragen werden.
Viele Bausparverträge profitieren durch die Zuzahlung des Arbeitgebers. In diesen Fällen kommt der Begriff Arbeitnehmersparzulage zum Tragen. Die Sparzulage wird zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber direkt an die Bausparkasse überwiesen. Zusätzlich können Bausparverträge durch vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämien oder Finanzkonzepte gefördert werden. Hier ist in den letzten Jahren das umgangssprachlich als Wohn-Riester bezeichnete staatliche Förderungsprogramm ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Die vertragliche Länge des Bausparens kann bis zu 20 Jahre betragen, allerdings sind Sonderregelungen möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass ungefähr ein Drittel der Vertragsdauer vom bloßen Ansparen eingenommen wird.
Das Bausparen wird in drei Stadien unterteilt. Das erste Stadium gilt als Sparphase. Während dieser Zeit wird das Mindestsparguthaben angesammelt. Die Summe lässt sich durch Zuzahlung Arbeitgeber oder Förderungsbeträgen eventuell erhöhen. Sobald das Mindestsparguthaben erreicht wurde, kann die Bausparsumme abgerufen oder die Sparphase verlängert werden. Ist ein Hauskauf geplant, wird der Bausparvertrag zur Begleichung der Kaufsumme herangezogen. Da die Bausparsumme nur selten dem Immobilienwert entspricht, ist es möglich, die Differenzsumme als Bauspardarlehen aufzunehmen. Dieses wird in der Darlehensphase, die die dritte Periode des Bausparens bezeichnet, getilgt. Auch hier können wieder Arbeitnehmersparzulagen durch den Arbeitgeber überwiesen werden.