Die Bankleitzahl dient der genauen Identifikation einer Bank. Sie besteht in Deutschland aus acht Ziffern, von diesen geben die ersten drei die Region an, in welcher die Bank ihren Sitz unterhält. Die Stellen vier bis sechs sind grundsätzlich frei vergebbar, allerdings ist die Ziffernfolge 100 der Postbank vorbehalten, während die Ziffernfolgen 500 und 501 meistens öffentlich-rechtliche Sparkassen bezeichnen, zwingend festgelegt ist jedoch lediglich die Verwendung der vierten Ziffer der Kennzahl zur Angabe des Bankenkreises. Die Festlegung einer Bankleitzahl obliegt in den ersten vier Stellen der Bundesbank und in den letzten acht Stellen dem Kreditinstitut. Einige wenige Banken wie die Postbank verwenden getrennte Bankleitzahlen für Girokonten, Sparkonten und für Anlagekonten.

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Eine Bankbilanz ist grundlegend anders strukturiert als die Bilanzen von Unternehmen aus anderen Branchen. Dies liegt daran, dass die Bankbilanz nicht nur an die gesetzliche Vorgabe aus §266 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden ist, sondern auch an die Vorschriften des International Accounting Standard 30 (der Standard zur internationalen Rechnungslegung).

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