Die Deutsche Bundesbank ist die nationale Zentralbank der BRD und hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie gehört zum europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Deutsche Bundesbank hat vom Grundsatz her zwei Rechtsformen. Neben einer unmittelbaren juristischen Person des Bundes ist sie auch eine mittelbare öffentliche Verwaltung. Die einzelnen Filialen der Bundesbank sind die Landeszentralbanken. Gegründet wurde die Deutsche Bundesbank am 1. August 1957 durch einen Zusammenschluss der einzelnen Zentralbanken mit der Bank deutscher Länder.
Die Deutsche Bundesbank hat verschiedene Aufgaben wie die Wahrung der Preisniveaustabilität und die Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland. Zudem sorgt sie für die bankenmäßige Abwicklung des inländischen und ausländischen Zahlungsverkehrs. Bis zur Gründung der Europäischen Zentralbank am 1. Januar 1999 bestand die vorrangige Aufgabe der Deutschen Bundesbank darin, den Bedarf der einzelnen Banken an Zentralbankgeld zu decken.
Zu den von der Bundesbank verwalteten Währungsreserven gehören alle Vermögen, welche nicht auf Euro lauten. Hierzu gehören insbesondere Goldreserven, Sorten oder auch Wertpapiere in ausländischer Währung. So verfügt die Deutsche Bundesbank zum Beispiel über die nach der US-Notenbank größten Goldreserven.
Die Deutsche Bundesbank darf außerdem mit Genehmigung der Europäischen Zentralbank neue Banknoten ausgeben. Eine weitere Aufgabe der Bundesbank besteht darin, alle geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank auszuführen. Die Bundesbank vertritt zudem die BRD bei den internationalen Währungsbehörden.
Der Vorstand der Deutschen Bundesbank ist aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern zusammengesetzt. Dieser wird durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt. Dabei werden jedoch nur zwei der sechs Vorstandsmitglieder von der Bundesregierung direkt vorgeschlagen. Die anderen vier Mitglieder werden auf Vorschlag des Bundesrates bestellt.