Ein Devisentermingeschäft bezeichnet generell die verbindliche Übereinkunft, eine Währung (Devisen = Währungen) gegen eine andere zu einem bestimmten Zeitpunkt (Termin) oder bei Auftreten eines bestimmten Wechselkurses zu tauschen. Beide Fälle können zudem nach dem „Wenn, dann…“-Prinzip getauscht werden: Wenn zwei Währungen zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wechselkurs haben, findet der Umtausch statt. Allgemein müssen zwischen dem Devisentermingeschäft und dem eigentlichen Abschluss des Geschäfts wenigstens zwei Werktage liegen. Ziel der Devisentermingeschäfte ist es, sich gegen Schwankungen der Wechselkurse im Außenhandel abzusichern.

Die Rahmenbedingungen für ein Devisentermingeschäft
Generell sind die Bedingungen für ein Devisentermingeschäft frei. Dies bedeutet, sie unterliegen den freien Verhandlungen der Parteien über die Höhe des Geschäfts, den tatsächlichen Termin sowie sonstigen Orientierungspunkten. Der Kassakurses (aktuelle Preis) der Devisen dient allerdings als Orientierungspunkt und als Rechengrundlage für das Termingeschäft. Aufgrund der freien Gestaltungsmöglichkeiten des Geschäfts finden Devisentermingeschäfte am freien Markt statt.

Outright-, Swap-, und Optionsgeschäfte
Generell unterscheidet man drei verschiedene Devisentermingeschäfte: Das Outrightgeschäft bezeichnet dabei eine Solo-Transaktion – bestimmte Devisen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft. Swapgeschäfte kombinieren Kassa- und Termingeschäfte. „Swap“ bezeichnet den Unterschied zwischen dem Terminkurs und dem aktuellen Kassakurs. Bei Swapgeschäften kauft eine Partei beispielsweise Devisen zum Kassakurs und verpflichtet sich zeitgleich, zu einem Termin Devisen zu einem bestimmten Kurs wegzugeben. Meist finden solche Swapgeschäfte im Interbankenhandel statt. Optionsgeschäfte räumen die Möglichkeit zu einem Termingeschäft ein. Für eine festgelegte Periode kann eine Partei auf Wunsch Devisen tauschen, muss es aber nicht. Geregelt werden diese Möglichkeiten über einen Optionsschein, der als Vertrag fungiert. Um an den Optionsschein zu gelangen, muss der Käufer eine Optionsprämie bezahlen.

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