Im Banken und Kreditbereich fallen sehr oft die Begriffe Agio und Disagio. Beides hat eng miteinander zu tun. Disagio ist das Gegenteil von Agio. Der Aufschlag bei Wertpapieren wird als Agio bezeichnet. Kauft ein kunde einen Fonds, dann wird auch hier der Ausgabeaufschlag als Agio benannt. Bei Inanspruchnahme eines Darlehens wird beim Agio daher ein weitaus höherer Wert als Nennwert ausgezahlt, gleichzeitig wird aber auch ein höherer Zinssatz vereinbart. Wenig Anwendung findet dies jedoch in der Praxis, denn die steuerlichen Vorteile lohnen sich dafür nicht.

Im Kreditbereich und auch bei den Wertpapieren wird von Disagio gesprochen. Dieser wird auch als Differenzbetrag zwischen der Darlehenssumme und dem Auszahlungsbetrag bezeichnet. Geht es um Wertpapiere, dann wird ein Disagio einbehalten und der Agio wird verlangt. Beide Möglichkeiten vermindern während der gesamten Anlaufzeit den Ertrag. Bei jeder Darlehensvergabe entstehen Kosten. Diese anfallenden Kosten und Gebühren, sollten dadurch gedeckt werden.
Der Disagio hat direkten Einfluss bei Darlehen und Krediten, welches sich auch auf den Auszahlungsbetrag direkt auswirkt. Aber auch einen Vorteil bringt der Disagio mit sich, denn in den meisten Fällen ist der Zinssatz dann deutlich niedriger. Als Vorschusszahlung verringert der einbehaltene Betrag die anfallenden Zinsen, wodurch sich dann auch die monatliche Rückzahlrate verringert.

Auch für Kapitalanleger ist ein Disagio sehr interessant. Hierbei wird das Disagio zu den Kosten der Geldbeschaffung gerechnet und der Kunde kann die daraus entstandenen Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für Selbstnutzer bringt es auch keine Vorteile, eher bei der Vermietung und Verpachtung, denn auch hier kann man die Kosten steuerlich abschreiben.

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