Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen pauschalen Steuersatz, der als Quellensteuer auf alle Kapitaleinkünfte zu zahlen ist. Die Abgeltungssteuer wurde zum 01. Januar 2009 eingeführt und löste die bis dahin erhobene Kapitalertragssteuer ab. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, wobei zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag sowie eventuell die Kirchensteuer zu zahlen ist. Rechnet man den Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer hinzu, beträgt der gesamte Steuersatz etwa 28 Prozent.
[ weiterlesen ]