Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) ist eine Geldleistung vom Staat, die bezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer Teile seines Einkommens als vermögenswirksame Leistungen in einer begünstigten Anlageform anspart. Voraussetzung für die Zulage ist, dass die Zahlungen direkt durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezweigt und auf das Anlagekonto überwiesen werden. Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) ist und welche sonstigen Voraussetzungen dafür gelten, hängt von der Anlageform ab.
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